14.2.2.Nr.5
§ 914 ABGB
§ 8 Abs. 1 AngG idF BGBl I 2017/153
§ 2 Abs. 3 EFZG
1. Wurde ein aufrechtes Arbeiterdienstverhältnis mit 1.5.2019 (nur) in ein Angestelltendienstverhältnis „umgewandelt“, bestand das Vertragsband ununterbrochen weiter.
14.2.2.Nr.5
§ 914 ABGB
§ 8 Abs. 1 AngG idF BGBl I 2017/153
§ 2 Abs. 3 EFZG
1. Wurde ein aufrechtes Arbeiterdienstverhältnis mit 1.5.2019 (nur) in ein Angestelltendienstverhältnis „umgewandelt“, bestand das Vertragsband ununterbrochen weiter.
