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Anwartschaftssprung bei durchlaufendem Krankenstand - OGH 18.3.1999, 8 ObA 215/98w

1. LfgJuni 2000

14.2.2.Nr.2

§ 8 Abs. 1 bzw. 2 AngG

1. Bei der Entgeltfortzahlung von Angestellten spielt der Lauf des Arbeitsjahres keine Rolle, sieht man von den „Anwartschaftssprüngen“ ab. Das Angestelltengesetz differenziert vielmehr (nur) nach Erst- und Wiedererkrankungen.

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