14.2.2.Nr.1
§ 8 Abs. 1 AngG
1. Aus einer vor Antritt des Arbeitsverhältnisses erfolgten Arbeitsverhinderung - hier durch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit am ersten Tag - steht gemäß § 8 Abs. 1 AngG kein Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber zu.
14.2.2.Nr.1
§ 8 Abs. 1 AngG
1. Aus einer vor Antritt des Arbeitsverhältnisses erfolgten Arbeitsverhinderung - hier durch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit am ersten Tag - steht gemäß § 8 Abs. 1 AngG kein Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber zu.
