14.1.2.Nr.2
§ 8 Abs. 1 AngG
§ 15 AngG
§ 16 AngG
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 11 Abs. 4 KollV Angestellte Metallgewerbe
§ 125 Abs. 3 ASVG
§ 1431 ABGB
§ 1435 ABGB
1. Sonderzahlungen gebühren - mangels abweichender Vereinbarung - nicht für Zeiten, für die keine Pflicht zur Entgeltzahlung besteht, etwa nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Fall der Krankheit.

