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Was gilt für entgeltreduzierte Zeiten? - Zeiten des Hälfteanspruchs? - OGH 29.1.2015, 9 ObA 135/14i

45. LfgJuni 2015

14.1.2.Nr.3

§ 8 Abs. 1 und 2 AngG
§ 2 Abs. 1 EFZG

1. Für jenen Entgeltfortzahlungszeitraum, in dem der Arbeitnehmer nur mehr Anspruch auf das halbe Entgelt hat, gebührt grundsätzlich auch nur die halbe Sonderzahlung.

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