14.1.1.Nr.1
§ 3 EFZG
§ 8 Abs. 1 und 2 AngG
1. Eine prognostische Prüfung erfordern jene Zeiten, die nach dem Ausfallsprinzip entgeltpflichtig sind.
14.1.1.Nr.1
§ 3 EFZG
§ 8 Abs. 1 und 2 AngG
1. Eine prognostische Prüfung erfordern jene Zeiten, die nach dem Ausfallsprinzip entgeltpflichtig sind.
