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Offenlegung bzw. Bekanntgabe der Gehaltsvereinbarungen bestimmter Mitarbeiterinnen - Feststellungsinteresse für künftige Schäden? - OGH 27.5.2021, 9 ObA 52/21v

64. LfgOktober 2021

13.6.4.Nr.2

§ 878 Satz 3
§ 1295 ABGB

1. Bleibt die Möglichkeit offen, ein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten könnte für einen künftigen Schadenseintritt ursächlich sein, ist ein Feststellungsinteresse anzuerkennen.

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