13.5.2.Nr.4
§ 2 DHG
§ 4 Abs. 1 und 4 DHG
§ 1313a ABGB
1. Die „einheitliche Leitung“ zweier Gesellschaften und damit deren konzernmäßige Verbindung ergibt sich nicht schon aus einer Personalunion hinsichtlich des Geschäftsführers beider Gesellschaften.

