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OGH 3.11.1999, 9 ObA 147/99d

1. LfgJuni 2000

13.6.1.Nr.1

§ 1295 ABGB
§ 133 StGB

1. Für Vermögensdelikte besteht eine Bindung des Zivilrichters an die strafgerichtliche Feststellung der Schadenshöhe nur dann, wenn das Strafgericht die Überschreitung der höhere Strafsätze bedingenden Schadensgrenzen von S 25.000,- oder S 500.000,- feststellte, und zwar hinsichtlich der Beträge von S 25.000,- oder S 500.000,-.

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