13.5.2.Nr.2
§ 2 DHG
§ 4 Abs. 2 DHG
1. Vom Arbeitgeber einem Dritten ersetzter Schaden kann dem Arbeitnehmer gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn diese Ersatzleistung ohne Einverständnis des Arbeitnehmers oder rechtskräftiges Urteil vorgenommen wurde.

