13.5.2.Nr.1
§ 4 Abs. 2 DHG
1. Es bleibt bei der ständigen Rechtsprechung, wonach gemäß § 4 Abs. 2 DHG der Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers, der dem geschädigten Dritten ohne Einverständnis mit dem Arbeitnehmer oder ohne rechtskräftiges Urteil Ersatz geleistet hat, ausgeschlossen ist.

