13.3.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1 und 2 DHG
§ 3 Abs. 2 DHG
1. Zum Verschuldensgrad muss auch bei Nichtbeachtung der StVO berücksichtigt werden, dass das Lenken eines Fahrzeuges als „schadensgeneigte Tätigkeit“ schon an sich mit einem höheren Wagnis verbunden ist, als die Arbeit vieler anderer Arbeitnehmer.

