13.1.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1 DHG
1. Zu § 2 DHG hat der OGH bereits ausgesprochen, dass auch längere Unterbrechungen einer Dienstreise den unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nicht lösen.
13.1.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1 DHG
1. Zu § 2 DHG hat der OGH bereits ausgesprochen, dass auch längere Unterbrechungen einer Dienstreise den unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nicht lösen.
