13.1.1.Nr.2
§ 2 Abs. 1 und 2 DHG
§ 3 Abs. 2 DHG
1. Für das Haftungsprivileg des DHG muss der Schadenseintritt in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
13.1.1.Nr.2
§ 2 Abs. 1 und 2 DHG
§ 3 Abs. 2 DHG
1. Für das Haftungsprivileg des DHG muss der Schadenseintritt in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
