13.1.1.Nr.1
§ 2 Abs. 1 und 3 DHG
§ 6 DHG
1. Für die Anwendbarkeit des DHG muss nur ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Dienstnehmers und dem Arbeitsverhältnis bestehen.
13.1.1.Nr.1
§ 2 Abs. 1 und 3 DHG
§ 6 DHG
1. Für die Anwendbarkeit des DHG muss nur ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Dienstnehmers und dem Arbeitsverhältnis bestehen.
