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OGH 21.10.1998, 9 ObA 122/98a

1. LfgJuni 2000

12.4.4.Nr.1

§ 1014 ABGB

1. Grundsätzlich lässt die dispositive Natur des § 1014 ABGB eine vertragliche Abdingung der Risikohaftung des Arbeitgebers zu.

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