12.4.1.Nr.6
§ 1014 ABGB
§ 1152 ABGB
1. Ein reiner Zeitaufwand stellt ohne Erleiden eines Verdienstausfalls keine vermögenswerte Leistung dar, die im Rahmen des § 1014 ABGB als Aufwand zu vergüten wäre.
12.4.1.Nr.6
§ 1014 ABGB
§ 1152 ABGB
1. Ein reiner Zeitaufwand stellt ohne Erleiden eines Verdienstausfalls keine vermögenswerte Leistung dar, die im Rahmen des § 1014 ABGB als Aufwand zu vergüten wäre.
