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Ersatz der Kosten und des Zeitaufwandes der Verteidigung des Dienstnehmers im Strafverfahren? - OGH 24.8.2017, 8 ObA 40/17s

53. LfgFebruar 2018

12.4.1.Nr.6

§ 1014 ABGB
§ 1152 ABGB

1. Ein reiner Zeitaufwand stellt ohne Erleiden eines Verdienstausfalls keine vermögenswerte Leistung dar, die im Rahmen des § 1014 ABGB als Aufwand zu vergüten wäre.

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