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Lenkeransprüche, Schmerzengeld etc. gegen Nicht-Kfz-Halter? - OGH 18.10.2000, 9 ObA 150/00z

3. LfgJuli 2001

12.4.2.Nr.1

§ 1014 ABGB
§ 333 Abs. 3 ASVG

1. Da bis zur Einschränkung des durch § 333 ASVG normierten Haftungsprivilegs eine Haftung des (nicht vorsätzlich handelnden) Arbeitgebers von vornherein nicht in Betracht kam, haben die bisherigen Entscheidungen zu § 1014 ABGB sämtlich dienstbedingte Sachschäden des Arbeitnehmers an von ihm beigestellten bzw. zu dienstlichen Zwecken verwendeten eigenen Sachen zum Gegenstand.

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