12.4.1.Nr.5
§ 1014 ABGB
1. Stellt der Arbeitgeber einer Schilehrerin für die Berufsausübung keine Schier zur Verfügung, haftet er für die verwendeten privaten Schier, wenn er für deren Verwahrung nur einen - unversperrten - Schistall zur Verfügung stellt, analog § 1014 ABGB auch dann, wenn die Schier aus diesem während ihrer freizeitbedingten Abwesenheit gestohlen wurden.

