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Brand einer Veranstaltungshalle - Stehenlassen einer Musikanlage eines Musikers - OGH 18.9.2003, 8 ObA 81/03z

11. LfgFebruar 2004

12.4.1.Nr.4

§ 964 ABGB
§ 1014 ABGB

1. Die Haftung nach § 1014 ABGB greift generell nur, wenn der Schaden mit der Erfüllung des Auftrages „verbunden“ ist.

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