vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrochene Heimfahrt - OGH 21.10.1998, 9 ObA 122/98a

1. LfgJuni 2000

12.4.1.Nr.1

§ 1014 ABGB
§ 2 DHG
§ 67 VersVG

1. Nach dem analog anzuwendenden § 1014 ABGB haftet der Arbeitgeber für „arbeitsadäquate“ Sachschäden des Dienstnehmers, die das spezifische Risiko der Tätigkeit des Dienstnehmers verwirklichen, nicht aber auch andere Nachteile, die der Dienstnehmer nur zufällig („gelegentlich“ seiner Arbeitsverrichtung) erleidet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!