12.3.3.Nr.21
§ 2d Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG
1. Die Rückerstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer ist nach der Praxis der Steuerbehörden umsatzsteuerpflichtig. Sie umfasst daher auch die Umsatzsteuer.
12.3.3.Nr.21
§ 2d Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG
1. Die Rückerstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer ist nach der Praxis der Steuerbehörden umsatzsteuerpflichtig. Sie umfasst daher auch die Umsatzsteuer.
