12.3.3.Nr.18
§ 187a Stmk L-DBO
§ 1 Abs. 2 Z 1 AVRAG
§ 2d Abs. 1 AVRAG
1. Auf Vertragsbedienstete eines Landes sind nach § 1 Abs. 2 Z 1 AVRAG die Bestimmungen des AVRAG nicht anwendbar. Dies gilt damit auch für dessen Ausbildungskostenrückzahlungsbestimmungen.

