12.3.3.Nr.16
§ 94 Abs. 4 Z 1 NÖ-LBG
§ 30 Abs. 5 VBG
§ 2d AVRAG
§ 2 ABGB
Art. 7 B-VG
1. Gesetzliche Kostenersatzregelungen wie jene des § 94 NÖ-LBG finden sich auch im Dienstrecht des Bundes und dienen dem legitimen Zweck, einem finanziellen Verlust des Bundes oder Landes durch frustrierten Ausbildungsaufwand entgegenzusteuern.

