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KV-Altregelung - Seminarbeiträge an Sektorakademie, Reisekosten? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 151/12i

39. LfgJuni 2013

12.3.3.Nr.15

§ 2d AVRAG
§ 19 Abs. 1 Z 18 AVRAG
KV Angestellte der gewerblichen Kreditgenossenschaften

1. § 2d AVRAG ist auf Ausbildungskostenrückersätze nicht anzuwenden, wenn der vor seinem Inkrafttreten bereits bestehende Kollektivvertrag die Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Rückersatz solcher Kosten regelte.

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