12.3.3.Nr.6
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 2d Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 AVRAG
1. Die Annahme einer einem Lehrverhältnis ähnlichen Situation drängt sich bei mehr als doppelter Kollektivvertragsentlohnung bei einer zahnärztlichen Ordinationshilfe im ersten Ausbildungsjahr nicht auf.

