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Gesetzlich erforderliche Sonderausbildung (Pflege im OP-Bereich) - OGH 23.11.2005, 9 ObA 86/05w

17. LfgFebruar 2006

12.3.3.Nr.5

§ 867 ABGB
§ 879 ABGB
§ 434 Abs 1 ASVG

1. Besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausbildung und Tragung der Ausbildungskosten, ist aber die Ausbildung - im Anlassfall zu einer Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich - beiden Vertragspartnern als gesetzliches Erfordernis (hier durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) „von dritter Seite auferlegt“, unterliegt der vereinbarte Rückersatz solcher Ausbildungskosten den üblichen Beurteilungskriterien.

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