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Unterschrift nur des Arbeitnehmers? - OGH 24.4.2024, 9 ObA 57/23g

73. LfgOktober 2024

12.3.2.Nr.27

§ 2d Abs. 2 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 886 ABGB

1. Nach § 2d Abs. 2 AVRAG kann die Rückerstattung von Ausbildungskosten nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlangt werden.

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