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Ausbildung Triebfahrzeugführer Nichtbestandene zweite Prüfung „vorzeitiger Abbruch„? - OGH 11.1.2024, 8 ObA 74/23z

72. LfgJuni 2024

12.3.2.Nr.25

§ 2d Abs. 1 und 2 AVRAG

1. Nach § 2d AVRAG ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer durch die vermittelten Kenntnisse einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, weil seine Fähigkeiten zunehmen und seine Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt steigen.

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