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gesetzliche Ausnahmsfälle - Mutterschaftsaustritt? - OGH 29.9.2014, 8 ObA 57/14m

44. LfgFebruar 2015

12.3.2.Nr.9

§ 2d Abs. 4 Z 3 AVRAG
§ 15r MSchG

1. § 2d Abs. 4 AVRAG enthält eine taxative Aufzählung jener Fälle, in denen für den Arbeitnehmer keine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich der Ausbildungskosten besteht.

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