12.3.2.Nr.10
§ 30 Abs. 5, Abs. 6 Z. 3 VBG 1948
§ 36 VBG 1948
§ 914 ABGB
1. Gemäß § 30 Abs. 6 Z 3 VBG sind bei Ermittlung der Ausbildungskosten, zu deren Ersatz ein Vertragsbediensteter nach § 30 Abs. 5 VBG verpflichtet sein kann, die ihm während der Ausbildung zugeflossenen Bezüge (mit Ausnahme der Reisegebühren) nicht zu berücksichtigen.

