12.3.2.Nr.2
§ 64 Abs. 5 L-VBG 2000
§ 71 Abs. 1 Salzburger L-VBG 2000
§ 30 Abs. 5 VBG
§ 34 Abs. 1 VBG
1. Die in § 36 Abs. 1 VBG geschaffene Möglichkeit, von Bestimmungen des VBG abzugehen, ist nur auf jene Ausnahmefälle anwendbar, die infolge der besonderen Lage des Einzelfalls einer Sonderregelung bedürfen.

