12.3.2.Nr.1
§ 914 ABGB
1. Das auf einen vertraglichen Änderungsvorbehalt gestützte einseitige Einführen einer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhandenen Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten einerseits und die weisungsgemäße Bestimmung zum Besuch solcher die Rückzahlungsverpflichtung auslösender Ausbildungsveranstaltungen andererseits überschreitet die Grenzen billigen Ermessens, sodass der Änderungsvorbehalt nicht geeignet ist, die Dienstanweisung über die Ausbildungskostenrückzahlung zum Vertragsinhalt werden zu lassen.

