12.3.1.Nr.5
§ 879 ABGB
§ 1041 ABGB
§ 31 ZahnärzteG
1. Die Grundsätze der E 9 ObA 66/21b sind auf den Anlassfall einer Selbsttragung der Kosten eines Lehrganges für zahnärztliche AssistentInnen anwendbar, dass diese arbeitnehmerseitig auch nicht gültig übernommen werden können.

