12.3.1.Nr.3
§ 914 ABGB
§ 1014 ABGB
1. Erfolgt die Zusage der Zahlung der Kurskosten unter der Bedingung der erfolgreichen Ablegung der dazugehörigen Prüfung und endet das Arbeitsverhältnis bereits vorher, ist der Rechtsgrund für die geleistete Zahlung weggefallen.

