12.3.1.Nr.1
§ 1014 ABGB
§ 8 KollV Zahnarztangestellte
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
1. Dass sich nach dem KollV für Angestellte bei Zahnärzten die „Ordinationshilfe in Ausbildung“ auch einer theoretischen Ausbildung in einem „anerkannten Fachkurs“ zu unterziehen hat, liegt noch in der Regelungskompetenz der KollV-Parteien, da bei dieser Fachkursausbildung nicht dem Arbeitnehmer in einem allgemeinen Fortbildungsinteresse oder dem Interesse an einer allgemein anerkannten Berufsausbildung entgegengekommen wird, sondern der Arbeitnehmer vielmehr die für seine Tätigkeit im Betrieb des Arbeitgebers erforderlichen Kenntnisse zu erwerben hat.

