12.2.1.Nr.3
§ 1014 ABGB
1. Ist mit einer Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis notwendigerweise ein Aufwand für den Arbeitnehmer verbunden, so hat diesen Aufwand der Arbeitgeber in unstrittiger analoger Anwendung von § 1014 ABGB zu tragen.
12.2.1.Nr.3
§ 1014 ABGB
1. Ist mit einer Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis notwendigerweise ein Aufwand für den Arbeitnehmer verbunden, so hat diesen Aufwand der Arbeitgeber in unstrittiger analoger Anwendung von § 1014 ABGB zu tragen.
