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Vereinbarung Beteiligung an Betriebskosten von Faxgeräten, Kopierern und PCs - OGH 19.12.2002, 8 ObA 129/02g

9. LfgJuni 2003

12.2.1.Nr.2

§ 879 ABGB
§ 1014 ABGB
§ 1042 ABGB

1. Haben Außendienstangestellte auch in ihren Wohnungen private kleine Büros eingerichtet, mit technisch unterschiedlicher Ausstattung, kann die Vereinbarung ihrer Beteiligung an den Betriebskosten von Faxgeräten, Kopierern und PCs in Beratungsstellen des Unternehmens, durch die das Kostenbewusstsein bei den Außendienstmitarbeitern gefördert und vermittelt werden sollte, dass weniger Kosten mit höherem Umsatz verbunden sein können, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sein.

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