12.2.1.Nr.1
§ 1042 ABGB
1. Hat ein Arbeitnehmer durch Beistellung seines Know-How und von Arbeitsmitteln einen Aufwand, zu deren Beistellung ansonsten der Dienstgeber verpflichtet gewesen wäre, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz gemäß § 1042 ABGB nicht zu, wenn das Bestehen eines solchen Anspruches im Hinblick auf eine ausdrückliche vertragliche (Beistellungs-)Regelung zu verneinen ist.

