12.1.1.Nr.16
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 905 ABGB
§ 26 Z 7 EStG
Anhang 1 C Handelsarbeiter-KollV
1. Mit „Arbeitsstätte der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers“ in lit. C des Anhangs 1 des Handelsarbeiter-Kollektivvertrags kann hier nur die eigentliche Betriebsstätte des Arbeitgebers gemeint sein.

