12.1.2.Nr.1
§ 1014 ABGB
1. Bei der Abgrenzung zwischen Entgelt und Aufwandsentschädigung kommt es nicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Bezeichnung an.
12.1.2.Nr.1
§ 1014 ABGB
1. Bei der Abgrenzung zwischen Entgelt und Aufwandsentschädigung kommt es nicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Bezeichnung an.
