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Trennungsgelder für Betriebsentsendungen - Was gilt als „ständiger Betriebsort“? - OGH 26.1.2017, 9 ObA 150/16y

51. LfgJuni 2017

12.1.1.Nr.13

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 11 Z 1 Arbeiter-KollV Steinarbeitergewerbe
§ 11A Arbeiter-KollV Steinarbeitergewerbe

1. Ist ein (im Anlassfall slowenischer) Arbeitnehmer für Arbeiten auf Baustellen in Wien aufgenommen und erfolgte keine Entsendung auf Baustellen außerhalb von Wien, steht von vornherein kein Trennungsgeld zu, wenn der Kollektivvertrag dafür die Entsendung auf eine „außerhalb ihres ständigen Betriebsortes gelegene Arbeitsstätte“ normiert.

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