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Stör- bzw. Außerhaus-Zulagen - Montagearbeiten ohne festen Betriebsarbeitsplatz? - OGH 29.3.2012, 9 ObA 148/11x

37. LfgOktober 2012

12.1.1.Nr.11

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 905 ABGB
§ 11 Arbeiter-KollV holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe

1. Stellen Montagearbeiten mangels ständigen Arbeitsplatzes im Betrieb keine Außerhausarbeiten außerhalb der 10-Kilometer-Zone dar, liegen die Voraussetzungen für eine Stör-(Außerhaus-)Zulage iSd § 11 KV nicht vor.

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