12.1.1.Nr.11
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 905 ABGB
§ 11 Arbeiter-KollV holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe
1. Stellen Montagearbeiten mangels ständigen Arbeitsplatzes im Betrieb keine Außerhausarbeiten außerhalb der 10-Kilometer-Zone dar, liegen die Voraussetzungen für eine Stör-(Außerhaus-)Zulage iSd § 11 KV nicht vor.

