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Taggelder von Kraftfahrern - DienstreiseOGH 24.2.2009, 9 ObA 119/08b

27. LfgJuni 2009

12.1.1.Nr.7

Pkt. B Lohnordnung KollV Handelsarbeiter
§ 20b AZG

1. Ein Kraftfahrer erfüllt mit den Fahrten seine eigentliche Arbeitspflicht und hat daher mangels „Dienstreisen“ im Sinne des üblichen Verständnisses, von dem der Handelsarbeiter-KollV trotz Abstellen auf das Verlassen der Arbeitsstätte nicht abweicht, keinen Anspruch auf Taggeld.

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