11.14.1.Nr.15
§ 22 Abs. 1 LSD-BG
§ 28 Z 1 LSD-BG
§ 9 Abs. 1 und 7 VStG
1. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung begreift die gesetzliche Möglichkeit der elektronischen Form der Zugänglichmachung keine im Gegensatz zu der physischen Bereithaltung der Unterlagen zeitliche Verzögerung der Einsichtnahme durch die Kontrollbehörde in sich.

