11.14.1.Nr.14
§ 12 LSD-BG
§ 22 Abs. 1 und 2 LSD-BG
§ 28 Z 3 LSD-BG
Art. 1 Abs. 3 lit. c Richtlinie 96/71/EG
1. Den drei Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung der RL 96/71/EG steht nicht entgegen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistungen befristet ausschließlich im Mitgliedstaat des Beschäftigers (und nicht auch im Mitgliedstaat des Arbeitgebers) erbringt.

