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Lange Verjährungsfristen verfassungswidrig? - VfGH 7.10.2020, G 227/2020

63. LfgJuni 2021

11.14.1.Nr.13

§ 7i Abs 7 AVRAG, BGBl I 94/2014
§ 29 Abs. 4 LSD-BG
§ 31 Abs. 1 und 2 VStG
Art. 11 Abs. 2 B-VG

1. Die gegenüber dem VStG um vieles längere Strafbarkeitsverjährungsfrist ist bei Lohndumpingdelikten unerlässlich, weil die Mitwirkung der Beschuldigten erforderlich ist, um anhand der vorgelegten Lohnunterlagen eine etwaige Unterentlohnung berechnen zu können.

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