11.13.6.Nr.3
§ 2d Abs. 1 AVRAG
§ 293 Abs. 3 EO
1. Eine Aufrechnung des Rückersatzes von Ausbildungskosten mit Arbeitseinkommen ist nur mit dessen pfändbarem Teil zulässig (§ 293 EO).
11.13.6.Nr.3
§ 2d Abs. 1 AVRAG
§ 293 Abs. 3 EO
1. Eine Aufrechnung des Rückersatzes von Ausbildungskosten mit Arbeitseinkommen ist nur mit dessen pfändbarem Teil zulässig (§ 293 EO).
