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Aufrechnung: Rückersatz von Ausbildungskosten - Voll oder nur auf pfändbare Teile? - OGH 27.9.2013, 9 ObA 97/13z

41. LfgFebruar 2014

11.13.6.Nr.3

§ 2d Abs. 1 AVRAG
§ 293 Abs. 3 EO

1. Eine Aufrechnung des Rückersatzes von Ausbildungskosten mit Arbeitseinkommen ist nur mit dessen pfändbarem Teil zulässig (§ 293 EO).

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