11.13.6.Nr.4
§ 391 Abs.3 ZPO
§ 1438 ABGB
§ 1440 ABGB
1. Zwischen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers und einer eingewendeten Schadenersatzforderung des Arbeitgebers besteht selbst dann, wenn diese aus einem Verhalten des Arbeitnehmers bei Erbringung seiner Arbeitsleistung und Verstoß gegen den Arbeitsvertrag resultiert, kein rechtlicher Zusammenhang iSd § 391 Abs. 3 ZPO.

