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Fälligkeit - Bargeldlose Überweisungen - OGH 26.6.2003, 8 ObA 24/03t

11. LfgFebruar 2004

11.13.5.Nr.1

§ 15 AngG

1. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bei Fälligkeit über das Entgelt verfügen kann.

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